Russland erklärt die „internationale LGBT-Bewegung“ für extremistisch. Dass es diese gar nicht gibt, interessiert die russische Justiz nicht

s wirkt wie aus einem surrealen Theaterstück. Es treten auf: Beamte aus dem Justizministerium in Masken und ein Richter des obersten Gerichtshofes. Die Anklagebank bleibt leer, die Türen zu. Verhandelt wird etwas, das es gar nicht gibt.

Niemand kann erklären, was einer nicht existierenden Bewegung vorgeworfen wird und wie das Urteil praktisch umgesetzt werden soll. Das Justizministerium selbst hatte vor knapp zwei Wochen die Klage eingereicht.

Eine „internationale LGBT-Bewegung“, von der bis dahin noch niemand in Russland oder anderswo auf der Welt etwas gehört hatte, weise „verschiedene Erscheinungsformen einer extremistischen Ausrichtung“ auf, hatte es im Schreiben geheißen. Die „Bewegung“ stachele zu religiösem und sozialem Hass auf. Konkreter wurde die Anklage nicht.

Und so unklar blieb es auch am Tag des Urteils selbst. Mit einem Schuldspruch, der praktisch alle in Russland kriminalisiert, die nicht nach „traditionellen Werten“ leben, wie sie sich das russische Regime vorstellt. Alle, die sich für die Rechte sexueller Minderheiten einsetzen und bislang eingesetzt hatten, sind damit potenzielle „Extremisten“, denen ab jetzt jahrelange Haftstrafen drohen könnten.

[…]