Seit Herbst 2023 kursieren Gerüchte in Sachsen zur Reform des Versammlungsrechtes. Nun ist klar, das Gesetz soll tiefgreifend reformiert werden. So will es das sächsische Innenministerium unter Armin Schuster (CDU). Schon im Koalitionsvertrag von 2019 einigten sich CDU, SPD und Grüne auf eine Neugestaltung bis 2021 um schließlich Jahre später einen Entwurf vorzulegen, das sogenannte „Gesetz zum Schutz der Versammlungsfreiheit“. Begründet wird angeführt, das bisherige Versammlungsrecht sei zu sperrig und unmodern, zu kompliziert. Nach Planung der Landesregierung soll das Gesetz am 1. September – dem Tag der Landtagswahlen – in Kraft treten.